Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Elektrokompetenz Reichl (Stand Juli 2026)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Elektrokompetenz Reichl (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über Dienstleistungen im Bereich Hausgeräteservice, Gastronomietechnik, DGUV-Prüfungen sowie damit zusammenhängende Beratungs-, Wartungs- und Reparaturleistungen.
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
(2) Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots oder durch die Beauftragung der Leistung zustande.
(3) Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag oder der Auftragsbestätigung.
(2) Leistungen werden nach den anerkannten Regeln der Technik sowie den geltenden gesetzlichen Vorschriften und Herstellervorgaben ausgeführt.
(3) Soweit erforderlich, können technisch gleichwertige Ersatzteile verwendet werden.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung vereinbarten Preise.
(2) Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, unmittelbar nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Barzahlung ist nach Vereinbarung möglich.
(4) Kartenzahlung wird derzeit nicht angeboten.
(5) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 5 Anfahrt und Termine
(1) Anfahrten werden entsprechend der jeweils gültigen Preisliste berechnet.
(2) Sind mehrere Termine erforderlich (z. B. Diagnose, Ersatzteilbeschaffung und Wiedereinbau), können die jeweiligen Anfahrtskosten berechnet werden.
(3) Terminangaben erfolgen nach bestem Wissen. Unvorhersehbare Ereignisse können Terminverschiebungen erforderlich machen.
(4) Kann ein vereinbarter Termin aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers nicht durchgeführt werden, können bereits entstandene Aufwendungen berechnet werden.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass
- ein ungehinderter Zugang zum Gerät möglich ist,
- notwendige Anschlüsse verfügbar sind,
- Geräte soweit möglich entleert und zugänglich sind,
- bekannte Mängel oder Besonderheiten mitgeteilt werden.
§ 7 Fehlersuche und Reparaturen
(1) Die Beauftragung einer Fehlersuche stellt keine Garantie für eine erfolgreiche Reparatur dar.
(2) Insbesondere bei älteren Geräten können weitere Mängel erst nach der Demontage oder im Verlauf der Reparatur erkennbar werden.
(3) Werden zusätzliche Arbeiten erforderlich, wird der Auftraggeber – soweit technisch möglich – vor deren Durchführung informiert.
(4) Bereits erbrachte Diagnose-, Arbeits- und Fahrtleistungen bleiben unabhängig vom Reparaturerfolg vergütungspflichtig.
§ 8 Kostenvoranschläge
(1) Kostenvoranschläge werden grundsätzlich kostenfrei erstellt.
(2) Wurden hierfür bereits Leistungen wie Anfahrt, Diagnose, Messungen oder Demontage erbracht, können diese nach Aufwand berechnet werden. Hierauf wird der Auftraggeber nach Möglichkeit vor Beginn hingewiesen.
§ 9 Ersatzteile
(1) Ersatzteile werden nach Möglichkeit als Originalersatzteile oder qualitativ gleichwertige Ersatzteile verwendet.
(2) Wird ein Auftrag nach Bestellung von Ersatzteilen storniert, werden ausschließlich tatsächlich entstandene und nicht vermeidbare Kosten berechnet.
(3) Können bestellte Ersatzteile kostenfrei zurückgegeben werden, entstehen dem Auftraggeber hierfür keine Materialkosten.
§ 10 Altgeräte
Die Mitnahme und Entsorgung von Altgeräten erfolgt ausschließlich nach gesonderter Vereinbarung.
Ein Anspruch auf Mitnahme oder Entsorgung besteht nicht.
§ 11 DGUV-Prüfungen
(1) DGUV-Prüfungen erfolgen entsprechend den jeweils geltenden gesetzlichen und normativen Vorgaben.
(2) Das Prüfergebnis bezieht sich ausschließlich auf den Zustand des Prüfobjekts zum Zeitpunkt der Prüfung.
(3) Eine DGUV-Prüfung ersetzt keine Wartung, Reparatur oder spätere Sicherheitsprüfung.
§ 12 Fotos und Dokumentation
Zur technischen Dokumentation, Beweissicherung und Auftragsdokumentation dürfen Fotos von Geräten, Bauteilen oder Einbausituationen erstellt werden.
Eine Veröffentlichung erfolgt ausschließlich mit ausdrücklicher Einwilligung des Auftraggebers.
§ 13 Gewährleistung
(1) Für unsere Werkleistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
(2) Zeigt sich ein Mangel, ist uns zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben.
(3) Herstellergarantien bleiben von der gesetzlichen Gewährleistung unberührt und richten sich ausschließlich nach den Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers.
§ 14 Haftung
(1) Wir haften nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Für Schäden oder Folgeschäden aufgrund vorheriger unsachgemäßer Arbeiten Dritter oder bereits vorhandener Mängel übernehmen wir keine Haftung.
§ 15 Nachhaltigkeit und Unternehmensgrundsatz
Wir beraten unsere Kunden ehrlich und transparent.
Wir empfehlen ausschließlich Leistungen, die technisch notwendig und wirtschaftlich sinnvoll sind.
Wann immer möglich gilt für uns:
Reparieren statt unnötig ersetzen.
Dabei stehen Sicherheit, Qualität und Nachhaltigkeit stets im Vordergrund.
§ 16 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
Näheres regelt unsere Datenschutzerklärung.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Elektrokompetenz Reichl
Kompetenz schafft Lösungen. Vertrauen schafft Partnerschaften.
